In diese Kategorie fallen Zitrusfrüchte, die nicht in die höheren Kategorien eingeordnet werden können, aber die Mindestanforderungen erfüllen. Form-, Entwicklungs- und Farbfehler sind zulässig, sofern sie ihre wesentlichen Qualitäts-, Erhaltungs- und Aufmachungsmerkmale beibehalten.